Bulgarisches Bankkonto eröffnen

Wenn man direkt in Bulgarien aktiv ist, ist es sinnvoll dort ein Konto zu eröffnen. Auch ein Konto von einem EU-Bürger in Bulgarien als Auslandskonto schützt den Inhaber vor Fremdzugriff durch Dritte.

Dabei ist hier keine persönliche Anwesenheitspflicht des neuen Kontoinhabers erforderlich. Das Konto kann auch aus der Ferne eröffnet werden. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass es sich bei der Kontoeröffnungsbank um ein zuverlässiges Kreditinstitut innerhalb der EU handelt.

Dabei muss sich der Antragsteller in einem EU-Land rechtmäßig aufhalten. Dann hat er das Recht, in Bulgarien ein Basiskonto zu eröffnen.

Ein solches Bankkonto in Bulgarien kann dann entweder in der bulgarischen Landeswährung (BGN) oder in USD (US-Dollar) oder in Euro eröffnet werden. Damit dann ein Transfer ins Ausland erfolgen kann, ist es sinnvoll, das Konto auf Dollar- oder Euro-Basis zu führen.

Aus Kostengründen ist es aber auch möglich, nur ein Leva-Konto zu führen, auf dem dann Euro-Überweisungen gutgeschrieben werden. Der Leva ist fest an den Euro gekoppelt und dadurch ergeben sich keine Schwankungsnachteile. Dabei sind dann Überweisungen in Euro möglich.

Die Voraussetzung zur Kontoeröffnung in Bulgarien

Die Bank in Bulgarien ist verpflichtet, den Kunden persönlich zu kennen (Fachbegriff Know Your Customer). Deshalb muss die Bank feststellen, wer der Antragsteller oder die Antragstellerin ist und wo dieser oder diese ihren Wohnsitz hat.

Deshalb müssen hier von den Privatpersonen, die in Bulgarien ein Bankkonto eröffnen möchten, die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.

Dazu gehören der aktuell gültige Reisepass oder der aktuell gültige Personalausweis und eine Kopie einer aktuellen Verbrauchsrechnung (das kann eine aktuelle Rechnung über Wasser/Gas oder Strom sein) oder anstelle dieser Unterlage eine aktuelle Meldebescheinigung. Auch ein aktueller Auszug seines eigenen Konto an seinem Wohnsitz muss zur Verfügung gestellt werden.

Zusätzlich ist dann eine Überprüfung der Identität des Antragstellers oder der Antragstellerin erforderlich. Dies kann über das Smartphone in Form eines Video-Ident-Verfahrens erfolgen. Zusätzlich wird die Mobilfunknummer überprüft. Ebenfalls muss der Antragsteller oder die Antragstellerin eine Bearbeitungsgebühr im Voraus bezahlen.

Alle oben angeführten Dokumente dürfen zum Tag oder Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als 3 Monate sein.

Elektronische Überweisungen

Auch die bulgarischen Banken stellen eine umfangreiche Palette von Dienstleistungen elektronischer Art zur Verfügung. Deshalb kann hier auf das Konto auch online (auch über das Smartphone) zugegriffen werden.

Dadurch wird es auch nicht notwendig, eine Bankfiliale zu besuchen. In der Regel werden elektronische Dienstleistungen sehr kostengünstig von den Bulgarischen Banken oder sogar kostenlos zur Verfügung gestellt.

Dabei sind dann die Kosten, wenn welche anfallen, von Bank zu Bank unterschiedlich.

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